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§ 7b Sonder-AfA: zusätzliche Abschreibung für neuen Mietwohnraum

Stand: Juni 20265 Min. LesezeitSachgrund Immobilien

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG ist eines der direkten steuerlichen Förderinstrumente speziell für neu geschaffenen Mietwohnraum. Sie wirkt nicht statt, sondern zusätzlich zur normalen linearen Abschreibung - und kann so in den ersten Jahren nach Fertigstellung den abschreibbaren Anteil deutlich erhöhen. Entscheidend ist: Die Sonder-AfA gilt nur für neu geschaffenen Wohnraum und ist an klare Voraussetzungen geknüpft.

Auf dieser Seite erklären wir die Mechanik nüchtern - welche Fristen, Kostengrenzen und Effizienzstandards gelten und worauf du als Kapitalanleger achten solltest. Was am Ende steuerlich bei dir ankommt, hängt von deinem persönlichen Fall ab und gehört in die Hand deines Steuerberaters. Hinweis: Immobilieninvestitionen unterliegen Markt-, Miet- und Finanzierungsrisiken, die unabhängig von steuerlichen Fördermöglichkeiten bestehen. Eine Sonder-AfA verändert diese Risiken nicht. Wir liefern die Substanz, nicht das Versprechen.

Was die § 7b Sonder-AfA überhaupt ist

Die normale Gebäudeabschreibung (lineare AfA) verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die gesetzliche Nutzungsdauer - bei Wohngebäuden üblicherweise mit einem festen Prozentsatz pro Jahr. Die Sonder-AfA nach § 7b EStG kommt obendrauf: Sie erlaubt es, im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den drei folgenden Jahren jeweils bis zu 5 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage zusätzlich abzuschreiben.

Über diese vier Jahre können so bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten zusätzlich zur regulären AfA geltend gemacht werden. Der Effekt: Du ziehst Abschreibungsvolumen aus späteren Jahren in die Anfangsphase vor. Das ist eine zeitliche Verschiebung der steuerlichen Wirkung, kein geschenkter Betrag - der gesamte abschreibbare Wert bleibt gedeckelt. Wie stark sich das bei dir auswirkt, hängt von Einkommen, Steuersatz und Finanzierung ab und ist ausschließlich vom Steuerberater zu beurteilen. (Stand 2026, ohne Gewähr.)

Die zentralen Voraussetzungen im Überblick

Damit die Sonder-AfA überhaupt in Frage kommt, müssen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein. Die wichtigsten § 7b Sonder-AfA Voraussetzungen sind:

Wird eine dieser Voraussetzungen nicht eingehalten - etwa wenn die Mietnutzung innerhalb der Bindungsfrist endet - kann die Sonder-AfA rückwirkend entfallen. (Stand 2026, ohne Gewähr.)

Bauantrags-Zeitraum und Kostengrenzen je qm

§ 7b EStG kennt zwei Förderzeiträume mit unterschiedlichen Werten. Maßgeblich ist das Datum des Bauantrags oder der Bauanzeige:

Wichtig zu verstehen: Die Baukosten-Obergrenze ist eine Eintrittsschwelle - wird sie überschritten, entfällt die Förderung komplett. Die Bemessungsgrundlage hingegen ist die Deckelung, bis zu der die 5-Prozent-Sätze gerechnet werden. Liegen die tatsächlichen Kosten zwischen Deckel und Obergrenze, wird also nur bis zur gedeckelten Bemessungsgrundlage gefördert. (Stand 2026, ohne Gewähr - die genauen Werte und Fristen sind im Einzelfall steuerlich zu prüfen.)

Effizienz- und QNG-Anforderung im aktuellen Zeitraum

Eine entscheidende Verschärfung gegenüber der ersten Periode: Für Bauanträge im aktuellen Zeitraum B muss das Gebäude einen anspruchsvollen energetischen Standard erfüllen. Verlangt wird der Effizienzhaus-Standard EH40 (Effizienzgebäude 40) in Verbindung mit dem Nachhaltigkeitssiegel QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude).

Das QNG wird in zwei Stufen vergeben - QNG-PLUS und QNG-PREMIUM -, die beide als Nachweis geeignet sind. Ohne diesen Nachweis greift die Sonder-AfA für den aktuellen Zeitraum nicht. Für dich als Anleger bedeutet das: Bei Neubauprojekten ist der dokumentierte Effizienz- und Nachhaltigkeitsnachweis ein zentrales Prüfkriterium, kein Detail am Rande. Lass dir die entsprechende Zertifizierung im Kaufprozess belegen.

Im Rahmen unserer Vermittlungsleistung geben wir weiter, welche Unterlagen zum Effizienz- und Nachhaltigkeitsnachweis vorliegen - eine Vollständigkeits- oder Verwertbarkeitsgarantie können und wollen wir nicht geben. Die steuerliche Beurteilung obliegt ausschließlich deinem Steuerberater (Stand 2026, ohne Gewähr).

Vermietungsbindung und typische Stolpersteine

Die Förderung ist an eine echte Bindung gekoppelt: Die Wohnung muss über zehn Jahre entgeltlich zu Wohnzwecken vermietet werden. Eine zwischenzeitliche Eigennutzung, ein Leerstand als Spekulationsobjekt oder eine gewerbliche Nutzung können die Sonder-AfA gefährden - im schlechtesten Fall rückwirkend, mit Korrektur bereits erfolgter Veranlagungen.

Worauf du sachlich achten solltest:

Die verbindliche Beurteilung, ob und in welcher Höhe du die § 7b Sonder-AfA nutzen kannst, obliegt deinem Steuerberater. Wir helfen dir, Objekte mit nachvollziehbarer Substanz und sauberer Dokumentation zu finden - die Grundlage, auf der eine steuerliche Prüfung überhaupt aufsetzen kann. (Stand 2026, ohne Gewähr.)

Häufige Fragen

Was sind die wichtigsten Voraussetzungen der § 7b Sonder-AfA?+
Es muss neuer, bisher nicht vorhandener Wohnraum geschaffen werden, der Bauantrag muss in einen Förderzeitraum fallen, die Wohnung muss mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken vermietet werden, und es gelten Kostengrenzen je Quadratmeter. Für aktuelle Bauanträge kommt ein Effizienz- und Nachhaltigkeitsnachweis hinzu. Die Prüfung im Einzelfall obliegt dem Steuerberater (Stand 2026, ohne Gewähr).
Wie hoch ist die Sonderabschreibung nach § 7b EStG?+
Sie beträgt bis zu 5 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage pro Jahr - im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den drei Folgejahren, also bis zu 20 Prozent über vier Jahre, jeweils zusätzlich zur regulären linearen AfA. Das ist eine zeitliche Vorziehung von Abschreibung, kein Geschenk. Die konkrete Wirkung hängt von deinem Steuerfall ab (Stand 2026, ohne Gewähr).
Welcher Bauantrags-Zeitraum gilt aktuell für die Sonder-AfA?+
Im aktuellen Zeitraum muss der Bauantrag bzw. die Bauanzeige nach dem 31.12.2022 und vor dem 01.10.2029 gestellt worden sein. Die frühere Periode (Bauantrag 2018 bis 2021) lief im Wesentlichen aus. Maßgeblich ist stets das Datum des Bauantrags (Stand 2026, ohne Gewähr).
Welche Kostengrenzen gelten je Quadratmeter?+
Im aktuellen Zeitraum darf die Baukosten-Obergrenze von 5.200 Euro je Quadratmeter nicht überschritten werden, sonst entfällt die Förderung. Gefördert wird bis zu einer Bemessungsgrundlage von maximal 4.000 Euro je Quadratmeter. Die genauen Werte sind im Einzelfall steuerlich zu prüfen (Stand 2026, ohne Gewähr).
Welcher Effizienzstandard wird verlangt?+
Für Bauanträge im aktuellen Zeitraum muss das Gebäude den Effizienzhaus-Standard EH40 erreichen und das Nachhaltigkeitssiegel QNG (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) nachweisen. Ohne diesen Nachweis greift die Sonder-AfA nicht. Lass dir die Zertifizierung im Kaufprozess belegen (Stand 2026, ohne Gewähr).

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Hinweis: Dieser Beitrag erklärt allgemeine steuerliche Mechanismen und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung. Steuerliche Wirkungen hängen von deiner persönlichen Situation ab und sind durch einen Steuerberater zu prüfen. Angaben nach bestem Wissen, Stand 2026, ohne Gewähr. Immobilien-Investments unterliegen Markt- und Finanzierungsrisiken. Sachgrund Immobilien GmbH erbringt keine Steuerberatung.